Allgemeine Geschäftsbedingungen des Herrn Uli Milz, Inhaber der Firma Altschmuck Alchemie, Schachener Straße 94, 88131 Lindau

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Gewerk des Goldschmiedemeisters Uli Milz, Schachener Straße 94, 88131 Lindau, Deutschland, E-Mail: mail@ulimilz.com, Telefon: +49 (0)8382 – 6043334. Sie gelten auch, wenn der Vertragspartner bei Vertragsschluss auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich seitens des Goldschmiedemeisters Uli Milz zugestimmt.

Präambel

Meine Kunden sind Eigentümer verschiedener alter Schmuckstücke. In der Regel ist deren Edelmetall- und Edelsteinwert unbekannt und auch nicht relevant. Es werden daher von mir keine Wertermittlungen durchgeführt und es wird auch keine Wert-Expertise der Alt-Schmuckstücke erstellt.

Gegenstand des Vertrags ist regelmäßig die Umarbeitung des Altschmucks in der Weise, dass die Edelsteine aus der Fassung des Altgoldes genommen und von mir neu in 750er Gold eingefasst werden.

Mit der Verwendung von 750er Gold für die Neufassung seines Schmuckstückes erklärt sich der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden, auch dann, wenn darüber nicht explizit gesprochen wurde.

 

  1. Ablauf bis zum Vertragsschluss

1.1 Entweder bringt der Kunde das Schmuckstück in meine Geschäftsräume oder er schickt mir ein Foto des Schmuckstücks per E-Mail zu. Der Kunde beschreibt sodann möglichst genau, wie er sich die Umarbeitung des Schmuckstücks vorstellt. Ich gebe daraufhin eine Einschätzung ab, ob der Aufwand wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht. Entscheidet sich der Kunde zur Auftragserteilung, entscheide ich, ob ich den Auftrag annehme oder nicht. Erst mit meiner Zusage kommt der Vertrag zustande.

1.2 Liegt mir lediglich das Foto des Schmuckstücks vor, sende ich dem Kunden einen Werttransporter zu, der mir das Schmuckstück in die Werkstatt bringt. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, so hat er spätestens im Zeitpunkt meiner Auftragsannahme darauf hinzuweisen. In diesem Fall muss eine Einigung dahingehend erzielt werden wie der Transport abzuwickeln ist. Kommt es hierbei zu keiner Einigung, kann jede der Parteien vom Vertrag zurücktreten.

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Aus den mir übersandten / übergebenen Schmuckstücken löse ich die Edelsteine vorsichtig heraus. Hiermit ist der Kunde ausdrücklich einverstanden. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach der Ausfassung der Edelsteine keine Möglichkeit mehr gibt, die Edelsteine in die alte Fassung wieder einzufassen. Der Anspruch hierauf ist damit ausgeschlossen.

2.2 Das Altgold geht in mein Eigentum über. Ich ermittle den Wert des Altgoldes und rechne den Wert auf das Entgelt des Gesamtauftrages an. Der Kunde hat das Recht, die Daten der Wertermittlung mitgeteilt zu bekommen.

  1. Haftung

3.1 Ich versichere, dass ich stets sehr sorgfältig und umsichtig arbeite. Dennoch kann es beim Ausfassen der Edelsteine passieren, dass sie zu Bruch gehen. Dies liegt in der Beschaffenheit der Edelsteine (z.B. innerliche Spannungsrisse) und ist durch mich nicht zu beeinflussen. Eine Haftung hierfür wird ausdrücklich nicht übernommen.

3.2 Des Weiteren übernehme ich keine Haftung für die Echtheit der Edelsteine. Ich bearbeite das mir überreichte / übersandte Schmuckstück wie es vor mir liegt.

3.2 Sollte es ausnahmsweise zum Bruch der Edelsteine kommen, übersende ich dem Kunden das Schmuckstück mit den Bruchstücken zurück. Ein Rücktritt muss dabei von den Parteien nicht ausdrücklich erklärt werden. Die gegenseitigen Leistungen aus dem ursprünglich geschlossenen Vertrag entfallen. Ich bin jedoch berechtigt, die Transportkosten des Hin- und Rücktransports von dem Kunden ersetzt zu verlangen.

  1. Rücktritts- / Kündigungsfolgen

4.1 Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, bevor ich meine Arbeiten abgeschlossen habe, erhält er das Schmuckstück, wie es sich im Bearbeitungsstand bei Zugang der Rücktritts- / Kündigungserklärung des Kunden befand, zurück. Der Kunde ist verpflichtet, mir den bis zum Zugang seiner Rücktritts- / Kündigungserklärung entstandenen Werklohn zu zahlen. Ebenso hat der Kunde mir die entstandenen Kosten des Hin- und Rücktransports zu ersetzen.

4.2 Ausdrücklich stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche im Hinblick darauf zu, dass das Schmuckstück nicht mehr in seiner ursprünglichen Form zurückgegeben werden kann.

  1. Rechte des Goldschmidts

5.1 Ich designe das neue Schmuckstück nach den Wünschen des Kunden. Jedoch sind die Designs und die Entwürfe dazu meine eigene geistige Tätigkeit als Goldschmiedemeister. Sie bleiben mein geistiges Eigentum. Der Kunde hat kein Recht, meine Designs an Dritte weiterzugeben. Insbesondere hat der Kunde kein Recht, meine Designs durch Dritte (z.B. andere Goldschmiede) verwirklichen zu lassen.

5.2 Verstößt der Kunde gegen diese Rechte, ist er mir zum materiellen und immateriellen Schadensersatz nach den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes verpflichtet.

  1. Rechte des Kunden

6.1 Sollte das neu erstellte Schmuckstück den Geschmack des Kunden nicht treffen, biete ich aus Kulanz eine in Bezug auf den Aufwand wirtschaftlich vertretbare einmalige, kostenlose Anpassung des Schmuckstücks an. Eine zweite, kostenlose Anpassung erfolgt nicht mehr. Sollte der Kunde diese dennoch wünschen, wird die Folgeanpassung durch mich erst bearbeitet, wenn sich beide Parteien über das dafür zu entrichtende Entgelt geeinigt haben.

6.2 Transportkosten, die im Hinblick auf die Anpassung zusätzlich entstehen sollten, sind vom Kunden zu tragen.

  1. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist mein Geschäftssitz.

7.2 Es gilt als Gerichtsstand mein Geschäftssitz als vereinbart, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Unabhängig hiervon bin ich berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

7.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

7.4 Es findet das jeweils in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des zwischenstaatlichen Kollisionsrechts Anwendung.

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